Anja Gaukler und einen ihrer Mitarbeiter, Georg Wagenhäuser, vor der Taxi- und Mietwagenzentrale der Firma Gaukler in Prappach.

Die Taxifahrt wird bald mehr kosten

MINDESTLOHN Im Taxigewerbe müssen die Tarife angepasst werden, um die Mehrkosten durch den Mindestlohn abfedern zu können. Die Unternehmerin Anja Gaukler und ihrer Mitarbeiter im Gespräch.

Prappach – Mindestlohn, das ist ein schwieriges Thema, findet Anja Gaukler. Die Chefin eines Taxi- und Mietwagenunternehmens in Prappach (Stadt Haßfurt) zahlt ihren Angestellten den gesetzlich geltenden Stundenlohn von 8,50 Euro.Und den gönnt sie denen auch. „Ich möchte schon gern, dass meine Fahrer bekommen,was ihnen zusteht“, sagt sie.
Allerdings ist das finanziell für ihr kleines Unternehmen eine hohe Belastung, denn: „Man weiß, dass sich die Umsätze nicht so anpassen, wie sich der Lohn anpasst“, erklärt die 46-jährige Berufskraftfahrerin.
Gaukler hätte sich gewünscht, dass die Stundenlohnanhebung schrittweise erfolgt. So hätte sie die Kosten besser abfedern können. Die Mehrkosten direkt und voll an den Kunden weiterzugeben, das sei nicht machbar, denn das hätte eine Erhöhung des Taxitarifs um 20 bis 25 Prozent zur Folge. „Würden sie dann noch Taxifahren?“, fragt Gaukler.

Gemeinsamer Tarif

Die Taxifahrer im Landkreis Haßberge haben einen gemeinsamen Taxitarif, den sie bei ihren Fahrten berechnen. Er ist durch eine Verordnung des Landratsamt in Haßfurt festgelegt. Derzeit läuft ein Antrag, den Tarif anzupassen. Zwischen 15 und 20 Prozent soll die Erhöhung betragen, die Modalitäten
[blockquote author=““ link=““ target=“_blank“]Man weiß, dass sich die Umsätze nicht so anpassen, wie sich der Lohn anpasst.[/blockquote]
Anja Gaukler Berufskraftfahrerin

würden noch ausgearbeitet, sagt Gaukler. Es werde vermutlich eine Staffelung geben, so dass der Tarif für die ersten gefahrenen Kilometer um einen gewissen Prozentsatz angehoben wird und für die anderen Kilometer um einen anderen Prozentsatz. Genaues kann Gaukler noch nicht sagen, da der Prozess noch nicht abgeschlossen ist.
Zu den den elf Fahrern und zwei Bürokräften, die für sie arbeiten, hat sie ein sehr gutes Verhältnis, wie sie sagt. Es werde viel miteinander gesprochen, so auch über das Thema Mindestlohn. „Ich selber mache das Geschäft seit acht Jahren. Man hat schon ein wenig ein mulmiges Gefühl“, sagt die Unternehmerin. „Wenn ich das knallhart durchrechne, müsste ich auf zwei bis drei Mitarbeiter verzichten.“

Arbeitszeit fällt weg

Aber: Die acht Fahrzeuge ihres Fuhrparks „wollen bewegt werden“. Und dazu braucht sie ihre Mitarbeiter. Durch den Mindestlohn verändern sich nun die Arbeitszeiten: Einige Fahrer arbeiten als geringfügig Beschäftigte auf 450-Euro-Basis (Minijob) für das Unternehmen – durch die Mindestlohn fällt nun Arbeitszeit weg, da die Arbeitnehmer in kürzerer Zeit 450 Euro verdienen. Das heißt, Gaukler musste eigentlich weitere Fahrer einstellen, um das abzufedern. Die 46-Jährige betont, dass sie den Mindestlohn nicht ablehnt – sie bedauert nur, dass es keinen Weg gibt, dass Gesetz verträglicher umzusetzen. Bis die Preiserhöhungen greifen, muss sie als Arbeitgeberin die höheren Kosten ausgleichen.
Dass dabei Arbeitsplätze verloren gehen, will Gaukler verhindern. Allerdings habe sie mit ihren Angestellten die Situation besprochen und erklärt, dass es zu einem Engpass kommen kann. Ihr Mitarbeiter Georg Wagenhäuser kann die Nöte seiner Chefin verstehen. Dass die Mehrkosten das Unternehmen belasten, bekommt er natürlich mit. „Aber als Arbeitnehmer haben wir jetzt das Anrecht darauf“, sagt der Taxifahrer. Für ihn wäre eine Übergangslösung akzeptabel gewesen, zumal er sich nicht schlecht bezahlt fühlt, wie er sagt. Er wisse von Kollegen bei anderen Unternehmen in Deutschland, die wesentlich schlechter verdienen. „Es gibt auch welche, die nur 3,50 Euro die Stunde bekommen, das geht gar nicht“, sagt er. Deswegen sei eine gesetzliche Regelung prinzipiell zu begrüßen, allerdings mangelt es an der Umsatzung, findet der 59-Jährige. Mit dem Betriebsklima und dem guten Umgang unter Kollegen ist er bei Gaukler sehr zufrieden, es mache ihm Spaß, hier zu arbeiten. Das sei auch ein wichtiger Aspekt. Ausgenutzt fühlt er sich jedenfalls nicht.
Der Deutsche Taxi- und Mietverband (BZP, ursprünglich Bundes-Zentralverband Personenverkehr – Taxi und Mietwagen) hatte bereits Bedenken geäußert, dass der Mindestlohn zu Arbeitsplatzverlusten in der Branche führe. „Es gibt Gegenden, da wird in der Stunde nicht ein Mal ein Umsatz von 8,50 Euro erreicht. Dagegen ist ein Mindestlohn in Regionen wie im Rheinland besser durchzusetzen“, sagte der BZP-Präsident Michael Müller bereits vor über einem Jahr in Würzburg.

Angemessene Entlohnung

Auch müssten einem Mindestlohn vor allem Ausschreibungen der öffentlich Hand oder der Krankenkassen Rechnung tragen – hier gebe es häufig die Situation, dass die Politik eine gerechte Bezahlung fordere, aber bei Ausschreibungen das Angebot den Zuschlag erhalte, bei dem eine angemessene Entlohnung offenkundig nicht gewährleistet sei. Allerdings erklärte Müller vor kurzem auch, dass das Taxigewerbe derzeit im Zusammenhang mit dem Mindestlohn eine mediale Aufmerksamkeit wie selten zuvor genieße. So könne es seine Positionen und sein weites Leistungsprektum klar und deutlich vermitteln.

Der Mindestlohn

Gesetz Zum 1. Januar 2015 tritt das von der Bundesregierung beschlossene Tarifautonomiestärkungsgesetz, das so genannte Mindestlohn-Gesetz, in Kraft. Es setzt den Mindestlohn branchenübergreifend ab jetzt auf exakt 8,50 Euro fest. Bereits vorher geltende Branchenmindestlöhne werden dadurch nicht ersetzt, sofern sie nicht unter dem gesetzlichnen Mindestlohn liegen.

Branchen Wie sich das Gesetzt auf unterschiedliche Branchen wie Taxigewerbe, Frieseurhandwerk, Gastronomiebetriebe oder Zeitungszusteller auswirkt, darüber informieren wir seit Tagen in einer Serie im FT.

Außnahmen Laut Bundesregierung sind nur in Brnchen, in denen es allgemein verbindliche Tarifverträge gibt, bis ende 2016 auch niedrige Löhnemöglich (etwa in der Fleischwirtschaft). Spätestens 2017 müssen aber auch hier 8,50 Euro gezahlt werden. Für Erntehelfer wurde eine auf vier Jahre befristete Sondergenehmigung vereinbart, um die Einführung des Mindestlohnes für diese Branchen zu erleichtern. Der Mindestlohn setzt setzt laut www.bundesregiereung.de eine Grenze, die in Zukunft nicht unterschritten werden darf. Somit schütze der Mindestlohn Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen, heißt es weiter.

Nächster Teil Beim nächsten Mal schaut sich unsere Zeitung in Friseurgewerbe um.